Hilfe zum Thema Kündigung von nexible Verträgen

Widerruf

Nach Erhalt Ihres Versicherungsscheins haben Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen.
So geht´s:

  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihr persönliches Kundenportal ein
  • Rufen Sie den Menüpunkt Ihr Verträge auf und wählen Sie den Vertrag aus, den Sie widerrufen möchten
  • Klicken Sie im Anschluss auf„Vertrag widerrufen“ und bestätigen Sie Ihren Wunsch. Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag noch im Zeitraum des Widerrufs befinden muss.

Jetzt haben Sie es geschafft. Die Bestätigung Ihres Widerrufs finden Sie in Kürze im Kundenportal unter Rechnungen und Dokumente.

Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, wird dieser komplett aufgelöst – so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Falls Sie Ihren Beitrag schon gezahlt haben, erstatten wir diesen komplett zurück. Mit dem Widerruf erlischt auch Ihr Versicherungsschutz.

Hinweis:
Eine zusätzliche, postalische Zustellung des Widerrufs ist nicht notwendig.

Kündigung

Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres (zum 31. Dezember) über das Kundenportal selbstständig kündigen.

So geht’s:

  • Loggen Sie sich in Ihrem persönlichen Kundenportal ein.
  • Wählen Sie unter dem Menüpunkt „Ihre Verträge“ den Vertrag aus, den Sie kündigen möchten.
  • Klicken Sie auf „Vertrag kündigen“.

Die Bearbeitung dauert nur wenige Minuten, dann finden Sie die Kündigungsbestätigung im Kundenportal unter „Rechnungen und Dokumente“.

Das Ende Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ihrer Kündigungsbestätigung. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge erstatten wir natürlich. Bitte denken Sie daran, für die Zeit nach nexible eine neue Autoversicherung abzuschließen, sonst dürfen Sie mit Ihrem PKW leider nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

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Hinweise:

Eine postalische Zustellung der Kündigung ist für nexible nicht notwendig. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie in Ihren Allgemeine Bedingungen für die nexible Kfz-Versicherung (AKB) im Kundenportal.

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Verträge, denen die AKB 2017 (Stand: 01.10.2017) bzw. AKB 2021 (Stand: 01.07.2021) zugrunde liegen, können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Hierzu nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres (zum 31. Dezember) über das Kundenportal selbstständig kündigen. Eine Anleitung zur Vertragskündigung finden Sie hier, weitere Details entnehmen Sie Ihren Allgemeine Bedingungen für die nexible Kfz-Versicherung (AKB).

Hinweis: Verträge, denen die AKB 2017 (Stand: 01.10.2017) bzw. AKB 2021 (Stand: 01.07.2021) zugrunde liegen, können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Hierzu nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

  • Loggen Sie sich im Kundenportal ein.
  • Rufen Sie unter dem Menüpunkt Ihre Verträge den entsprechenden Vertrag auf und klicken Sie auf Kündigung zurücknehmen.

Ihre Kündigung wurde mit diesem Schritt gelöscht und Ihr bisheriger Vertrag wieder aktiviert. Sie sind weiterhin bei uns versichert und Ihr Beitrag wird wie gewohnt abgebucht.

Hinweis: Eine Kündigungsrücknahme ist nur so lange möglich, bis das Beendigungsdatum erreicht ist.

Auf unserer Homepage können Sie sich ganz einfach ein persönliches Angebot für Ihr neues Fahrzeug berechnen. Den Vertrag können Sie direkt online abschließen. Im Anschluss erhalten Sie Ihre eVB-Nummer für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle.

Wichtig! Was müssen Sie beim Vertragsabschluss beachten?

  • Loggen Sie sich bitte vor Vertragsabschluss in Ihrem persönliches Kundenportal ein und berechnen dann ein Angebot. Nur so kann Ihr neuer Vertrag Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden.
  • Geben Sie im Feld „Vorversicherung“ nexible und Ihre bisherige Vertragsnummer an, damit wir Ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt auf Ihren neuen Vertrag übertragen können.

Und Ihr bestehender Vertrag?

Sobald wir von der Zulassungsstelle eine Mitteilung erhalten, dass Ihr Auto abgemeldet wurde, beenden wir Ihren alten Vertrag automatisch und zahlen Ihnen eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück. Sollten Sie ihr Auto verkaufen (und nicht abmelden), schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular mit der Angabe des Verkaufsdatums. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Bitte beachten Sie, dass Ihr alter Vertrag nach Versicherungsbeginn Ihres neuen Vertrages noch maximal vier Wochen parallel weiter bestehen darf. Besteht er länger als 4 Wochen, müssen wir Ihren Neuvertrag als Neueinstufung behandeln und ihn in die Schadenfreiheitsklasse 0 einstufen.

Sie müssen nichts weiter tun. Die Ab- bzw. Ummeldung übernimmt der Käufer Ihres Autos für Sie. Wir erhalten darüber eine Information von der Zulassungsstelle und wir beenden Ihren Vertrag automatisch zum Tag der Abmeldung.

Sollten Sie bis dahin zu viel an uns gezahlt haben, erstatten wir diese Beiträge zurück.

Die Bestätigung der Vertragsaufhebung finden Sie im Kundenportal unter Rechnungen und Dokumente.

Sollten Sie eine Woche nach Verkauf noch keine Bestätigung über die Vertragsaufhebung in Ihrem Kundenportal finden, ist davon auszugehen, dass Ihr altes Auto nicht ab- oder umgemeldet wurde. In diesem Fall sprechen wir eine so genannte Erwerberkündigung aus, d.h. wir schreiben den Käufer an und setzen ihm eine Frist von einem Monat, bevor wir Ihren Vertrag beenden und die Zulassungsbehörde informieren.

Damit wir die Erwerberkündigung vornehmen können, brauchen wir einen Nachweis über den Verkauf und die Kontaktdaten des Käufers. Bitte senden Sie uns hierfür eine Kopie des Kaufvertrags per E-Mail zu. Am besten schicken Sie auch der zuständigen Zulassungsbehörde gleich eine Kopie des Kaufvertrages.

Die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung können wir leider aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen. Das können nur Sie als Versicherungsnehmer. Informieren Sie sich bei Ihrem Vorversicherer oder im Internet, wie Sie Ihren alten Vertrag am besten kündigen.

Auto abmelden

Wenn Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle erfolgreich abgemeldet haben, sind dies die nächsten Schritte:

  • Die Zulassungsstelle informiert uns über Ihre Abmeldung.
  • Wir lösen Ihren Vertrag auf und hinterlegen eine Bestätigung im Kundenportal unter Rechnungen und Dokumente.
  • Sollten Sie zu viel an uns gezahlt haben, erstatten wir diese Beiträge automatisch zurück.

Sie brauchen also nichts mehr zu tun.

Haben Sie schon ein neues Auto? Dann loggen Sie sich einfach hier in das Kundenportal ein und lassen Sie sich Ihren nexible-Beitrag (Menüpunkt Fahrzeug neu zulassen) berechnen, damit Sie so schnell es geht wieder gut versichert unterwegs sind. Geht ruckzuck, versprochen.

So melden Sie Ihr Auto korrekt ab. Ihr Vertrag wird übrigens mit der Abmeldung automatisch aufgehoben:

1. Abmeldung bei der Zulassungsstelle

Sie können Ihr Auto sowohl vor Ort als auch online abmelden. Diese Unterlagen brauchen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung 1 (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Nummernschilder des Autos
  • Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle, falls Sie das Auto endgültig abmelden
  • Bargeld

Mehr Infos zur Online-Abmeldung gibt’s auf unserem Blog.

2. Automatische Vertragsaufhebung

Das war’s, Sie müssen nichts weiter tun. Nach Ihrer Abmeldung informiert uns Ihre Zulassungsstelle und wir beenden Ihren Vertrag automatisch zum Tag der Abmeldung. Sollten Sie bis dahin zu viel an uns gezahlt haben, erstatten wir diese Beiträge zurück. Die Bestätigung der Vertragsaufhebung finden Sie im Kundenportal unter Rechnungen und Dokumente.

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