Welche Schäden werden bei der Umstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFK) berücksichtigt?

Prinzipiell haben nur Haftpflicht- und Vollkaskoschäden Auswirkungen auf die Umstufung der Schadenfreiheitsklasse. Daher gibt es eine Schadenfreiheitsklasse für die Haftpflicht und eine gesonderte für die Vollkasko.
Es werden somit alle Haftpflicht- und Vollkaskoschäden des gesamten Versicherungsjahres bzw. wenn Sie unterjährig Ihren Vertrag bei uns abgeschlossen haben, ab Versicherungsbeginn bis zum 31.12.2020 bei der Umstufung der Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt. Schäden im Rahmen der Teilkaskoversicherung lösen keine Umstufung der Schadenfreiheitsklasse aus. Zu der Teilkaskoversicherung gehören folgende Risiken:

  • Brand und Explosion
  • Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs
  • Diebstahl, Raub und Unterschlagung (Entwendung) und unbefugter Gebrauch
  • Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch
  • Tierbiss