Wann erfolgt eine Rückstufung?

Die Rückstufung erfolgt im darauffolgenden Versicherungsjahr. Das geschieht getrennt nach Kfz-Haftpflicht und Vollkasko.

Wechselt der Versicherungsnehmer die Versicherung, dann wird der Schadenfreiheitsrabatt und die Info, ob der Schaden noch Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt hat, mit übertragen. Die neue Versicherung stuft dann ggf in eine neue Schadenfreiheitsklasse ein.

Um eine Rückstufung zu vermeiden, kann es manchmal günstiger sein, einen Schaden selbst zu zahlen. Siehe auch Schadenrückkauf.