Was mache ich bei einem Schadenrückkauf?

In der Vollkaskos wie auch in der Kfz-Haftpflicht besteht die Möglichkeit, dass Sie nach einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden nach der Regulierung durch uns zurückkaufen können. Ein Rückkauf ist also die Begleichung des Schadens durch den Versicherungsnehmer. Dadurch kann die Rückstufung vermieden werden.
Informationen dazu finden Sie auch in unseren Versicherungsbedingungen.

Gegen Zahlung der Schadenssumme innerhalb von 6 oder 12 Monaten kann die Rückstufung vermieden werden.