Ab wann besteht Versicherungsschutz bzw. wie sieht es mit der Fahrt zur Zulassungsstelle aus?

Sie können mit dem abgemeldeten Auto auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren. Direkter Weg bedeutet ohne Umwege und Zwischenstopps. Sie müssen den  direkten Fahrtweg vom aktuellen Standort des Autos bis hin zur Zulassungsstelle (gleicher Landkreis) nehmen. Für diese Fahrt besteht vorläufiger Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung, Kasko-Schutz ist auf diesem Weg ausgeschlossen.