Hilfe zu den Leistungen der nexible Autoversicherung

Ob sich die Vollkaskoversicherung für Sie lohnt, hängt vor allem davon ab, ob Sie bei einem Totalschaden durch Unfall oder Vandalismus die Kosten für den Kauf eines Ersatzfahrzeuges tragen wollen. Bedenken Sie, dass moderne Sicherheitstechnik wie etwa Airbags oder ABS bzw. Komforttechnik wie eine Klimaanlage und eine Einparkhilfe selbst bei kleineren Unfällen hohe Reparaturkosten erfordern. Eine Vollkasko von nexible sichert Sie bestens ab.

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Ja. Bei uns können Sie Tarife mit Teil-/Vollkasko auch mit der Option „Freie Werkstattwahl“ wählen. Die Freie Werkstattwahl bedeutet für Sie allerdings einen Wegfall von Vorteilen wie etwa des Hol- und Bringservice oder auch der 6-Jahre-Garantie auf die verbauten Ersatzteile durch unsere Partnerwerkstätten – sowie den Verlust weiterer Annehmlichkeiten.

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Ja, die Möglichkeit gibt es in den beiden nachfolgenden Fällen:

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  1. Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 (Zweitwageneinstufung)

Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs aus einem anderen Vertrag, wird er in die SF-Klasse 1 eingestuft, wenn:

  • auf Sie bereits ein Pkw, ein Kraftrad bzw. roller (ausgenommen Leicht und Kleinkraftrad bzw. -roller) oder ein Campingfahrzeug bzw. Wohnmobil zugelassen ist und
  • dieses Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die SF-Klasse 1 oder höher eingestuft ist.

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2. Sondereinstufung entsprechend der SF-Klasse des Erstfahrzeugs bis max. SF-Klasse 4

Ist auf Sie oder eine Ihnen gleichgestellte Person (Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner, Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner) bereits ein Pkw zugelassen, der bei uns versichert und in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft ist (Erstwagen), erfolgt die Einstufung eines zweiten Pkw (Zweitwagen) in dieselbe Schadenfreiheitsklasse, maximal jedoch in die SF-Klasse 4, wenn

  • Sie als natürliche Person Versicherungsnehmer des Erst- und des Zweitwagens sind, und
  • der Zweitwagen ebenfalls auf Sie oder eine Ihnen gleichgestellte Person zugelassen ist, und
  • Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben, und
  • die Nutzung des Erst- und des Zweitwagens nur bei Ihnen bzw. einer Ihnen gleichgestellten Person liegt.

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Die genauen Voraussetzungen und Details hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeine Bedingungen für die nexible Kfz-Versicherung 2021 (AKB 2021 – Stand: 01.10.2021), diese sind auch hier abrufbar.

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Wenn Sie eine Sondereinstufung beantragen möchten, nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular (Verlinkung auf https://www.nexible.de/kontakt ).

Ja, die Möglichkeit gibt es in den beiden nachfolgenden Fällen:

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  1. Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 (Zweitwageneinstufung)

Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs aus einem anderen Vertrag, wird er in die SF-Klasse 1 eingestuft, wenn:

  • auf Sie bereits ein Pkw, ein Kraftrad bzw. -roller (ausgenommen Leicht- und Kleinkraftrad bzw. -roller)  oder ein Campingfahrzeug bzw. Wohnmobil zugelassen ist und
  • dieses Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die SF-Klasse 1 oder höher eingestuft ist.

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  1. Sondereinstufung entsprechend der SF-Klasse des Erstfahrzeugs bis max. SF-Klasse 4

Ist auf Sie oder eine Ihnen gleichgestellte Person (Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner, Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner) bereits ein Pkw zugelassen, der bei uns versichert und in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft ist (Erstwagen), erfolgt die Einstufung eines zweiten Pkw (Zweitwagen) in dieselbe Schadenfreiheitsklasse, maximal jedoch in die SF-Klasse 4, wenn

  • Sie als natürliche Person Versicherungsnehmer des Erst- und des Zweitwagens sind, und
  • der Zweitwagen ebenfalls auf Sie oder eine Ihnen gleichgestellte Person zugelassen ist, und
  • Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben, und
  • die Nutzung des Erst- und des Zweitwagens nur bei Ihnen bzw. einer Ihnen gleichgestellten Person liegt.

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Die genauen Voraussetzungen und Details hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeine Bedingungen für die nexible Kfz-Versicherung 2021 (AKB 2021 – Stand: 01.10.2021),  diese sind auch hier abrufbar.

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Wenn Sie eine Sondereinstufung beantragen möchten, nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular.

Leider bieten wir keine so genannte Führerscheinregelung an. Gerne können Sie Ihr Fahrzeug aber mit der SF-Klasse 0 bei uns versichern.

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Derzeit bieten wir nur eine KFZ-Versicherung für PKW an. Wir arbeiten jedoch an unserer Produktpalette und der Versicherung weiterer Fahrzeugarten. Schauen Sie doch bald nochmal auf unsere Website, um ein attraktives Angebot zu erhalten!

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Sie müssen uns im Voraus nennen, wer das Fahrzeug fährt. Der/die Partner/in des Versicherungsnehmers kann kostengünstig mitversichert werden, wenn eine häusliche Gemeinschaft besteht. Wichtig ist außerdem, dass Sie uns das Alter des jüngsten Fahrers mitteilen. Dies ist mitunter entscheidend für den Preis der Versicherung.

Außerdem gilt:

  • Nur berechtigte Personen dürfen das Fahrzeug gebrauchen.
  • Eine berechtigte Person ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Sie, der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs, dürfen es nicht wissentlich ermöglichen, dass eine unberechtigte Person das Fahrzeug gebraucht.
  • Fahren mit Fahrerlaubnis: Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen. Sie, der Halter oder Eigentümer, dürfen niemanden fahren lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

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In unserer nexible-Autoversicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz, wenn Sie den ersten Beitrag bezahlt haben, frühestens aber mit dem im Versicherungsschein genannten Datum. Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt schon früher: Hier gilt die vorläufige Deckung. Sie beginnt mit der Zustellung der Versicherungsbestätigung. Schon auf Ihrem direkten Weg zur Kfz-Zulassungsstelle (innerhalb eines Zulassungsbezirks) besteht dieser Schutz.

Das ist richtig so – denn wir sind mit voller Absicht ein reiner Online-Versicherer. Das bedeutet für Sie eine Menge mehr Effizienz und attraktive Preise – und einen Wegfall von Papierkram. Sie bekommen keine nexible-Vertragsunterlagen per Post. Alle erforderlichen Unterlagen, wie die Police und Vertragsunterlagen, hinterlegen wir als .pdf-Datei in Ihrem Kundenportal. Sie können diese natürlich ausdrucken. Gleich nach Vertragsabschluss erhalten Sie zudem Ihre Zugangsdaten per E-Mail von nexible. Nach Login können Sie jederzeit alle Vertragsdaten einsehen.

Wir sind sicher, dass Versicherung auch ohne Papier vertrauenswürdig funktioniert. Lassen Sie sich überzeugen!

Grüne Karte - Auslandsschutz

Wenn Sie mit dem Auto verreisen, sollten Sie immer die grüne Versicherungskarte bei sich haben. Sie dient als Nachweis für den Versicherungsschutz im Ausland.

Die grüne Versicherungskarte können Sie sich ganz einfach selbst in Ihrem Kundenportal unter dem Menüpunkt „Internationale Versicherungskarte“ ausdrucken.
Die internationale Versicherungskarte muss nicht mehr auf grünem Papier gedruckt werden. Weißes Papier ist völlig ausreichend. Wichtig ist nur, dass Sie die “grüne“ Karte in Papierform mitführen. Das Vorzeigen des Versicherungsnachweises über ein Handy oder Tablet ist nicht ausreichend.

Die grüne Versicherungskarte können Sie sich ganz einfach selbst in Ihrem Kundenportal unter dem Menüpunkt „Internationale Versicherungskarte“ ausdrucken.
Die internationale Versicherungskarte muss nicht mehr auf grünem Papier gedruckt werden. Weißes Papier ist völlig ausreichend. Wichtig ist nur, dass Sie die “grüne“ Karte in Papierform mitführen. Das Vorzeigen des Versicherungsnachweises über ein Handy oder Tablet ist nicht ausreichend.

Bitte beachten Sie, dass der nexible Versicherungsschutz nicht in allen Ländern der Welt gültig ist. In manchen Ländern genießen Sie (in Abhängigkeit von Ihrem Vertrag) Haftpflicht- und Kasko-Schutz, in anderen Ländern hingegen nur Kasko-Schutz.

Unsere Grüne Versicherungskarte von nexible ist in folgenden Ländern gültig:

Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (asiatischer Teil nur Haftpflicht), Schweden, Schweiz inkl. Liechtenstein, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei (asiatischer Teil nur Haftpflicht), Ukraine, Ungarn, Weißrussland, Zypern.

Bitte beachten Sie, dass nur innerhalb Europas Versicherungsschutz für eine Kaskoversicherung gilt.

In den folgenden Ländern besteht nur Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflicht:

Russland (asiatischer Teil), Türkei (asiatischer Teil).

Ihre grüne Versicherungskarte können Sie sich ganz einfach über Ihr Kundenportal erstellen und selber ausdrucken. Eine Anleitung finden sie hier.

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