Der Käufer meldet das Fahrzeug nicht um, was kann ich tun?

Sofern der Käufer mit dem angemeldeten Fahrzeug einen Unfall verursacht, haften Versicherungsnehmer (nexible Kunde) und Käufer gesamtschuldnerisch. Strafzettel etc. erhalten  in diesem Fall Sie als nexible Kunde, da Sie noch immer der Halter sind. Für die  finale Vertragsaufhebung benötigen wir von Ihnen in diesem Fall eine Kopie des Kaufvertrags. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine Meldung bei der Polizei zu machen.