#Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise nexible Gewinnspiel: „Gewinne eine Woche mit unserem nexiCar“

Die Teilnahme an der Verlosung  für das „Gewinne eine Woche mit unserem nexiCar“-Gewinnspiel im Zeitraum 06.07.-16.08.2020 inkl. Nutzung des nexiCar richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:

Veranstalter des Gewinnspiels

nexible GmbH
Rather Straße 110a
40476 Düsseldorf
(im Nachfolgenden „nexible“ oder „Veranstalter“ genannt.)

Teilnahme und Ausschluss

Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind alle natürlichen Personen mit Erstwohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter von nexible und der verbundenen Unternehmen der ERGO Group AG sowie alle Vermittler der ERGO Beratung und Vertrieb AG, deren Angehörige und alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos. nexible ist nicht verantwortlich für aufgrund von Verzögerungen oder Störungen des Internets zu spät eingereichte oder verloren gegangene Nachrichten, für Probleme oder technische Störungen bei Telefon-, Breitband- oder anderen Netzwerken sowie das Nichtankommen von Nachrichten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn vom Veranstalter nicht zu vertretende Schwierigkeiten auftreten. Dies gilt etwa bei technischen Komplikationen sowie rechtlichen oder sonstigen Gründen, durch die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung diverser, männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei sonstigen Manipulationsversuchen vom Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Sammel- oder Mehrfachteilnahmen bzw. bei Nutzung anderer verbotener Mittel, mit denen sich ein Teilnehmer einen Vorteil verschaffen möchte.

Gewinne, Teilnahmeschluss und Gewinnbenachrichtigung

nexible verlost unter allen Teilnehmern die Nutzung des nexiCars für eine Woche (7 Tage) im Zeitraum 06.07.-11.08.2020, wobei die 7 Tage zwingend hintereinander an einem Stück genutzt werden müssen. Das Auto muss für einen bestimmten Zweck genutzt werden, bspw. um Einkäufe für einen hilfsbedürftigen Menschen zu erledigen oder um in den Urlaub zu fahren. Dieser Zweck wird vorab mit nexible schriftlich definiert. Der Gewinner verpflichtet sich, mind. drei hochwertige Bilder und drei Videos zu erstellen, die die Nutzung des nexiCar zeigt, und diese nexible für die Veröffentlichung auf den nexible Social Media Präsenzen ohne zeitliche und inhaltliche Beschränkung bereitzustellen. Das Auto wird nach Rücksprache mit dem Gewinner zu seiner Wohnadresse gebracht und nach dem vertraglich vereinbarten Überlassungszeitraum von 7 Tagen wieder am Wohnort des Gewinners abgeholt. Voraussetzung für die Übergabe des Autos ist der Besitz eines gültigen Führerscheins. Dies wird bei Übergabe (via Übergabeprotokoll) geprüft und festgehalten. Bei Übergabe des nexiCars wird mit dem Gewinner ein Fahrzeugüberlassungsvertrag vereinbart und die Fahrzeugüberlassung per Protokoll dokumentiert und vom Gewinner und nexible unterschrieben. Das Auto wird dem Gewinner vollgetankt ausgehändigt. Weiterer Kraftstoff ist vom Gewinner zu bezahlen.

Alle Interessenten, die sich über den nexible Instagram-Account oder den nexible Facebook Deutschland Account an dem Gewinnspiel beteiligen und der Gewinnspielteilnahme zugestimmt haben, nehmen an der Ziehung teil. Teilnahmeschluss ist Montag, 22.06.2020 23:59 Uhr. Die Ziehung und die Benachrichtigung der Gewinner erfolgen spätestens am Freitag, 26.06.2020. Die Gewinner werden schriftlich per Direktnachricht via Facebook oder Instagram benachrichtigt.
Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden, entfällt der Gewinnanspruch. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass nexible im Rahmen des Gewinnspiels „Gewinne eine Woche mit unserem nexiCar“ gefertigtes Bild- und Videomaterial (inkl. in diesem Zusammenhang geführter Interviews) im Internet, im TV sowie in Social-Media-Kanälen unter Nennung des Namens unentgeltlich nutzen, verbreiten und/oder öffentlich zugänglich machen.

nexible hat die Erlaubnis vorstehend genanntes Bild- und Videomaterial ohne zeitliche und inhaltliche Beschränkung auf jede Art von Speichermedium sowie in gedruckter Form aufzubewahren und zu bearbeiten, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.

Eine Barauszahlung der Gewinne (ausgenommen das Taschengeld) erfolgt nicht. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehende Folgekosten sind von dem Gewinner zu tragen. Für den Fall, dass der Teilnehmer seinen Gewinn an einen Dritten veräußert, steht er ihm gegenüber allein für die Mangelfreiheit des veräußerten Gewinns ein. Er muss sich insbesondere vor Übergabe des Gewinns an den Dritten von der Mangelfreiheit überzeugen. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Dritten gegenüber nexible ist ausgeschlossen. Änderungen der Gewinne in ihrer konkreten Ausgestaltung bleiben vorbehalten. nexible ist weiterhin berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit insgesamt oder teilnehmerspezifisch einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, insbesondere wenn

  • ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird.
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel sowie auf einen Gewinn besteht nicht.

Datenschutz

nexible verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (Vorname, Nachname, eMail Adresse, Telefonnummer, Adresse) zur Durchführung des Gewinnspiels, Benachrichtigung und Veröffentlichung der Gewinner und Übergabe der Gewinne. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Verantwortlicher iSd. DSGVO ist der o.g. Veranstalter. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter nexible GmbH, Rather Straße 110a, 40476 Düsseldorf  mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder unter datenschutz@nexible.de. Ihre Daten werden eine Woche nach der Veranstaltung gelöscht. Die Teilnehmer können unter o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen.

Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus der Teilnahme am Gewinnspiel ergeben, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters bzw. seiner  Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Schlussbestimmungen

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts 8. Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt sodann eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.