Anhängerversicherung

Digitale Anhängerversicherung

Ein Anhänger im Straßenverkehr ist nicht mehr – wie früher – automatisch über das ziehende Fahrzeug versichert. Für die Zulassung muss eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger nachgewiesen werden. Auf Wunsch kann für den Anhänger außerdem eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Eine Anhängerversicherung gibt es bei den meisten Versicherern, die auch Kfz-Versicherungen anbieten.

Wichtige Merkmale einer Anhängerversicherung

Teilkasko

Die Teilkasko sichert den Anhänger je nach Tarif bei den meisten Versicherern gegen Diebstahl, Brand, Zusammenstoß mit Haarwild, Kurzschlüsse sowie Schäden durch höhere Gewalt ab.

Vollkasko

In der Vollkaskoversicherung ist der Anhänger in der Regel bei Vandalismus geschützt sowie bei Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen.

Versicherungssumme

Diese sollte möglichst hoch sein – gerade Personenschäden sind für den Schadenverursacher mit hohen Kosten verbunden.

Interesse an einer Anhängerversicherung?

Haben Sie Interesse an einer Anhängerversicherung? Dann sollten Sie sich über die folgenden Tarifmerkmale bei der entsprechenden Versicherung informieren.

Hinweis

Zurzeit bieten wir von nexible noch keine Anhängerversicherung an. Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information.

Nutzlast

Die Nutzlast, das Gesamtgewicht sowie der Neuwert des Anhängers beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie

Diebstahl

Das Diebstahlrisiko bei Anhängern ist häufig höher als bei Autos oder Motorrädern. Die Teilkaskoversicherung ersetzt den entstandenen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe, sollte der Anhänger gestohlen werden.

Anhängerart

Sie sollten genau angeben und vergleichen, ob Sie einen Wohnwagen, einen Anhänger für Sportzwecke oder für sonstigen Lastentransport versichern wollen.

Versicherungswechsel

Bei den Anhängerversicherungen gelten in der Regel die gleichen Kündigungs- und Wechseltermine wie bei Kfz-Versicherungen.

Self Service

Vertragsverwaltung über einen Online-Service, der auch auf einem Smartphone funktioniert.

Über Anhängerversicherung

Wie bei Kraftfahrzeugen auch haftet der Halter von Anhängern für Schäden, die dieser verursacht. Also immer dann, wenn Personen verletzt und/oder Dinge beschädigt werden. Anhänger wie Wohnwagen sowie Lastanhänger brauchen für die Zulassung auf der Straße daher eine Haftpflichtversicherung. Bis 2002 waren Anhänger mit der Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs abgedeckt, seit dem jedoch müssen PKW-Anhänger in Deutschland separat versichert werden. Der Gesetzgeber schreibt die Haftpflichtversicherung vor. Teil- und Vollkaskoversicherung können hingegen optional abgeschlossen werden. So können unter anderem auch Diebstahl, Brände oder Unfälle mit Tieren abgesichert werden.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei der Anhängerversicherung auch einen Schadenfreiheitsrabatt?

Nein, bei dieser Versicherungsart gibt es diese Rabatte für unfallfreies Fahren normalerweise nicht. Die Versicherungsprämie ist dann zu 100 Prozent fällig. Sie werden allerdings auch nicht hochgestuft, wenn der Anhänger in einen Unfall verwickelt werden sollte.

Ist ein Anhänger nicht über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs versichert?

Nein. Zwar können Anhänger nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie von einem Zugfahrzeug bewegt werden. Dennoch benötigen sie eine eigene Anhängerversicherung. Das war nicht immer so: Bis zum Jahr 2002 waren Anhänger in der Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert. Dann aber gab es eine Gesetzesänderung und Anhänger mussten eine eigene Versicherung bekommen.

Was kostet eine Anhängerversicherung?

Im Vergleich zu einer Kfz-Versicherung sind Versicherungen für Anhänger deutlich günstiger – denn Anhänger nehmen nicht aktiv am Straßenverkehr teil. Das Schadenrisiko für den Anhänger selbst ist daher geringer. Den Haftpflichtschutz bekommen Sie oft schon für unter 50 Euro im Jahr. Eine Kaskoversicherung kostet in der Regel nicht mehr als 100 Euro im Jahr.

Gibt es auch Anhänger, die nicht versichert werden müssen?

Manche Anhänger sind nicht zulassungspflichtig und brauchen daher auch keine Haftpflichtversicherung. Dies gilt etwa für Anhänger für Sportzwecke und Anhänger, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Sie müssen zwar ein Kennzeichenschild haben, aber sie unterliegen nicht der Versicherungs- und Steuerpflicht.

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