familia-montana
* Gilt für eine ganze Familie, mit ältester Person 41-60 Jahre, mit Selbstbeteiligung, bei einer Versicherungssumme von 2.500 €.

Warum ist der nexible Reiseabbruch-Schutz sinnvoll?

Das Leben ist unvorhersehbar – auch dann, wenn Du auf Reisen bist: Du wirst unterwegs krank, Dein Auto geht kaputt oder Du wirst im Winterurlaub kurzerhand eingeschneit. Die Reiseabbruchversicherung hält Dir nicht nur den Rücken frei, wenn Du Deinen Urlaub abbrechen musst, sondern auch dann, wenn Du unfreiwillig verlängern musst. Denn auch das kann ordentlich ins Geld gehen.

Diese Fälle sind abgedeckt

  • Du wirst auf Reisen krank.

  • Du reist mit dem Auto, dieses geht aber unterwegs kaputt.

  • Du musst abreisen, weil Du zu Hause gebraucht wirst. Zum Beispiel, weil Angehörige krank geworden sind, bei Dir zu Hause eingebrochen wurde, oder notwendige Reiseunterlagen gestohlen wurden.

  • Du musst den Urlaub unfreiwillig verlängern, weil Du z. B. im Winterurlaub eingeschneit wurdest.

Alle Details findest Du in unseren Versicherungsbedingungen.

Lohnt sich die Reiseabbruchversicherung für Dich?

Die Reiseabbruchversicherung lohnt sich für alle, die während der Reise auf jeden Notfall vorbereitet sein wollen – und finanzielle Risiken ausschließen möchten. Besonders sinnvoll ist sie, wenn …

  • Deine Familienmitglieder nicht mitreisen und Du wegen eines Notfalls nach Hause musst.

  • Während Deiner Reisezeit an Deinem Haus gearbeitet wird.

  • Du selbständig oder Unternehmer bist.

Das Wichtigste im Überblick

Wir entschädigen für Dich, wenn Du aus einem versicherten Grund:

  • Deine Reise abbrechen musst, oder

  • verspätet zurückreisen musst.

Für mehr Infos schaue in unsere Versicherungsbedingungen.

Du musst Deine Reise aus einem versicherten Grund abbrechen? Dann erstatten wir maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Dein Tarif vorsieht:

  • den kompletten Reisepreis, wenn Du die versicherte Reise während der ersten Hälfte der Reise abbrichst.

  • den halben Reisepreis, wenn Du die versicherte Reise während der zweiten Hälfte der Reise – spätestens aber bis einen Tag vor planmäßigem Reiseende – abbrichst.

Hin- und Rückreisetage gelten als volle Reisetage. Der Tag der Reisemitte zählt immer als voller Reisetag zur ersten Hälfte der Reise. Beispiel: Bei einer Reisedauer von 7 Tagen zählt ein Abbruch während Tag 1 bis Tag 4 zur ersten Reisehälfte. Ein Abbruch von Tag 5 bis Tag 6 zählt zur zweiten Reisehälfte. Am geplanten Abreisetag (Tag 7) ist ein Reiseabbruch nicht mehr möglich.

Wenn Du Deine Reise abbrechen musst, erstatten wir Dir außerdem die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.

Damit Du die aufgeführten Leistungen erhältst, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

  • Das versicherte Ereignis betrifft Dich oder eine Risikoperson.

  • Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.

  • Du hast die Reise abgebrochen, weil dieses Ereignis eingetreten ist.

  • Durch das Ereignis ist es Dir nicht zuzumuten, Deine Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.

Versicherte Ereignisse sind:

  • Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Eine versicherte Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein. Eine psychische Erkrankung gilt dann als versichertes Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

    • Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.

    • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.

    • Es erfolgt eine stationäre Behandlung.

  • Tod

  • Eine Unfallverletzung

  • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes

  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen

  • Adoption eines minderjährigen Kindes

  • Impfunverträglichkeit

  • Bruch von Prothesen

  • Lockerung von implantierten Gelenken

  • Feuer oder Elementarereignisse an Deinem Urlaubsort

  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Deine Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.

  • Die betriebsbedingte Kündigung

  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.

  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Du bist oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.

  • Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Deinen berufstypischen Tätigkeiten gehört.

  • Wenn während der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die planmäßige Durchführung der Reise erforderlich.

  • Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.

  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.

  • Wenn während der Reise das von Dir genutzte Fahrzeug aufgrund eines Unfalls dauerhaft fahruntauglich wird.

Für mehr Infos sieh unsere Versicherungsbedingungen.

Wir leisten nicht:

  • Bei einer psychischen Reaktion

    • auf ein Kriegsereignis; innere Unruhen; einen Terrorakt; ein Flugunglück.

    • auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten.

  • Bei Suchterkrankungen

  • Bei Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien

  • Für die Gebühren zur Erteilung eines Visums

  • Für Abschussprämien bei Jagdreisen

Weitere Ereignisse kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Du musst Deine Reise verlängern, weil ein versichertes Ereignis eingetreten ist?

Wir erstatten Dir

  • die Mehrkosten der Rückreise und

  • die zusätzlichen Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt.

Auf Deinen Wunsch organisieren wir Deine Rückreise. Insgesamt erstatten wir maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Damit Du die oben aufgeführten Leistungen erhältst, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

  • Das versicherte Ereignis betrifft Dich oder eine Risikoperson.

  • Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.

  • Du hast die Reise verlängert, weil dieses Ereignis eingetreten ist.

  • Durch das Ereignis ist es Dir nicht zuzumuten, Deine Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.

Wenn Du einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt hast, trägst Du einen Teil des Schadens selbst.
Dein Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber 25,– € je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.

Weitere Versicherungen von nexible

Wirf einen Blick auf unsere anderen Produkte, um sicherzustellen, dass Du vor und während all Deiner Reisen vollständig abgesichert bist