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ab jährlich 79 €*
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Reisefahrzeug-SB-Schutz

Keine teuren Überraschungen

Wir übernehmen den Selbstbehalt, wenn Dein gemietetes Reisefahrzeug gestohlen wird. Oder die Reparaturkosten. Sogar bei Carsharing im Alltag.

*Für eine Person, 26 bis 60 Jahre, mit Selbstbeteiligung

Vorteile des nexible Reisefahrzeug-SB-Schutz

  • Übernimmt einen Selbstbehalt von bis zu 3.000 € je Anmietung

  • Beim Diebstahl des gemieteten Reisefahrzeugs

  • Reisedauer bis zu 28 Tagen pro Reise

  • Gilt ebenfalls, wenn Du Carsharing in Deinem Alltag nutzt

  • Schnelle und unkomplizierte Online-Abwicklung

Darum lohnt sich der Reisefahrzeug-SB-Schutz

Bist Du im Urlaub mit einem gemieteten Camper oder PKW unterwegs bist und dieser beschädigt oder gestohlen wird, musst Du einen festgelegten Betrag selbst zahlen. Dieser Selbstbehalt kann überraschend hoch ausfallen. Der Reisefahrzeug-SB-Schutz sichert Dich vor diesem Fall finanziell ab. So übernimmt dieser Versicherungs-Baustein von nexible einen Selbstbehalt von bis zu 3.000 € je Anmietung.

    Der Reisefahrzeug-SB-Schutz von nexible im Detail

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    Allgemeine Infos

    Der Reisefahrzeug-Selbstbehaltschutz übernimmt den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt bei Beschädigung oder Diebstahl des gemieteten Reisefahrzeugs. Dies gilt für jede Anmietung innerhalb eines Jahres. Auch wenn Du an Deinem Wohnort Carsharing nutzt oder für Deinen Urlaub ein Wohnmobil mietest, sind wir für Dich da.

    • weltweit beliebig viele Urlaubs- oder Geschäftsreisen im Jahr

    • Versicherungssumme: 3000 € je Anmietung

    • Maximale Reisedauer: 28 Tage

    • Selbstbeteiligung möglich (250,- € je Versicherungsfall)

    Was ist versichert?

    • Gemietete Pkw oder gemietete Wohnmobile, Camper u. ä.; Wohnwagen und Wohnanhänger sowie Carsharing-Fahrzeuge.

    Voraussetzung: Fahrzeug bei einem gewerblichen Mietfahrzeuganbieter oder Carsharing-Anbieter angemietet.

    Versicherte Gründe sind:

    • Vertraglich geschuldeter und belasteter Selbstbehalt bei Diebstahl, Unfall oder Beschädigung Deines versicherten Miet- oder Carsharing-Fahrzeugs durch Vandalismus, Elementarereignisse oder versuchtem Diebstahl.

    Voraussetzung: (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung leistet für diese Schäden nicht.

    Was bekomme ich erstattet?

    • Den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme

    • Die vertraglich geschuldete und notwendige Kosten für die Wiederherstellung Deines versicherten Miet- oder Carsharing-Fahrzeugs, wenn es bei einem Unfall an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegel oder Dach beschädigt wird

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    Digital

    Auf Smartphone, Tablet oder Desktop: vom Vertragsabschluss bis zur Schadensmeldung alles jederzeit per Klick.

    Fair

    Ausgewogene Prämien, transparente Versicherungsbedingungen sowie die Art und Weise, wie wir Leistungsfälle bearbeiten.

    Die wichtigsten Fragen

    Was ist versichert?

    Welche Fahrzeuge sind versichert?

    Musst Du eine Selbstbeteiligung bezahlen?

    Wann erhältst Du die Zahlung?

    Welche Unterlagen muss ich zur Bearbeitung des Schadenfalls einreichen?

    Nun kann’s losgehen

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