junges_paar_sitzt_im_auto_am_strand
* Für eine Person, 26 bis 60 Jahre, mit Selbstbeteiligung

Warum ist der Mietwagen-Schutz sinnvoll?

Wenn Du im Urlaub mit einem gemieteten Camper oder PKW unterwegs bist und dieser beschädigt oder gestohlen wird, musst Du einen festgelegten Betrag selbst zahlen. Dieser Selbstbehalt kann überraschend hoch ausfallen. Die Lösung: Eine Mietwagenversicherung, auch CDW-Schutz genannt. Diese sichert Dich finanziell ab. So übernimmt der Mietwagen-Schutz von nexible einen Selbstbehalt von bis zu 3.000 € je Anmietung.

Diese Fälle sind abgedeckt

  • Diebstahl oder Schäden durch einen versuchten Diebstahl

  • Vandalismus

  • Unfallschäden

  • Steinschlag

  • Elementarschäden (z. B. durch Sturm oder Hagel)

  • Sonstige Schäden wie z. B. Kratzer

Alle Details findest Du in unseren Versicherungsbedingungen.

Lohnt sich der Mietwagen-Schutz für Dich?

Grundsätzlich lohnt sich der Mietwagen-Schutz von nexible für alle, die im Ausland mit einem gemieteten PKW oder Wohnwagen unterwegs sind. Besonders sinnvoll ist er, wenn …

  • Du auf Reisen generell oft einen Mietwagen nutzt.

  • Du Dir finanzielle Absicherung im Schadenfall wünschst: Wir zahlen den Selbstbehalt bis 3.000 € je Anmietung.

  • Du mehrere Urlaube geplant hast: Mit unserem Jahrestarif sind alle Reisen von bis zu 28 Tagen innerhalb eines Jahres abgesichert.

Das Wichtigste im Überblick

Dein Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter belastet Dir den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt? Wir übernehmen diesen bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:

  • Das versicherte Fahrzeug wird gestohlen.

  • Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall, Vandalismus, Elementarereignisse oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist: Die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung sieht für diese Schäden eine Leistung vor.

  • Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe, Außenspiegel oder Dach beschädigt und die bestehende (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung sieht dafür keinen Versicherungsschutz vor. In diesem Fall übernehmen wir die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die Dein Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in Rechnung stellt.

  • Unsere Leistung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

  • Versicherungsschutz besteht für alle versicherten Personen, die zum Führen des Fahrzeugs gemäß Miet- oder Carsharing-Vertrag berechtigt sind.

Versicherungsschutz besteht für:

  • Pkw

  • Wohnmobile, Camper und sonstige vergleichbare Fahrzeuge; Wohnwagen bzw. Wohnanhänger

  • Carsharing-Fahrzeuge. Voraussetzung ist: Das Fahrzeug wurde bei einem gewerblichen Mietfahrzeuganbieter oder Carsharing-Anbieter angemietet.

Nicht versichert sind:

  • Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge

  • Transporter, Lkw und sonstige Nutzfahrzeuge

  • Luft- und Wasserfahrzeuge.

Du hast einen Versicherungstarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen?

Dann trägst Du einen Teil des Schadens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt 250,00 € je versicherten Fall.

Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhältst Du unverzüglich die Zahlung.
Kosten, die Du in fremder Währung aufgewandt hast, erstatten wir Dir in Euro. Wir legen den Wechselkurs des Tages zugrunde, an dem Du die Kosten gezahlt hast.

Damit wir Deinen Schadenfall bearbeiten können, musst Du die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:

  • Versicherungsnachweis

  • ausgefülltes Schadensformular

  • vollständiger Mietvertrag bzw. die Buchungsunterlagen des versicherten Fahrzeugs einschließlich Nachweis des vereinbarten Selbstbehalts

  • Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters bzw. Carsharing-Anbieters über den belasteten Selbstbehalt oder die in Rechnung gestellten Wiederherstellungskosten. Dieser muss einen Nachweis über die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens enthalten (Kostenvoranschlag; Reparaturrechnung).

  • gegebenenfalls: Leistungsbescheid des Fahrzeugversicherers

  • bei Schäden durch Unfall, Vandalismus, Elementarereignisse oder versuchten Diebstahl: Übergabeprotokoll für das versicherte Fahrzeug oder sonstige geeignete Dokumentation bestehender Vorschäden; Rückgabeprotokoll bzw. Schadensbericht des Fahrzeugvermieters bzw. Carsharing-Anbieters; gegebenenfalls Fotos der entstandenen Schäden.

  • bei Schäden durch Diebstahl, andere strafbare Handlungen und Unfall: Bescheinigung über die polizeiliche Meldung (Beispiel: Polizeibericht; Unfallprotokoll).

  • Nachweis über die Zahlung des belasteten Selbstbehalts

  • Bestätigung Deines Fahrzeugvermieters bzw. des Carsharing-Betreibers über die unverzügliche Anzeige des Schadens.

Decke mehr als Dein Reisefahrzeug ab

Wirf einen Blick auf unsere anderen Produkte, um sicherzustellen, dass Du vor und während all Deiner Reisen vollständig abgesichert bist