Junge Frau packt Koffer
* Gilt für eine Person, bis 25 Jahre, mit Selbstbeteiligung, bei einer Versicherungssumme von 2.500 €

Warum ist der Reiserücktritts-Schutz sinnvoll?

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der wichtigsten und meist genutzten Reiseversicherungen. Aus gutem Grund: Kannst Du Deinen geplanten Urlaub nicht antreten, bleibst Du oft auf hohen Kosten sitzen. Vor allem, wenn Du kurzfristig stornieren musst. Und das kommt schneller vor als gedacht. Zum Beispiel, wenn Du oder Angehörige plötzlich krank wirst bzw. werden oder es in der Wohnung einen Wasserrohrbruch gibt. Dann springt die Reiserücktrittsversicherung ein und fängt Dich finanziell auf.

Diese Fälle sind abgedeckt:

  • Du wirst vor dem Urlaub krank.

  • Du hast eine Impfung nicht vertragen.

  • Du musst eine nahestehende Person pflegen, die krank geworden ist.

  • Deine Schwangerschaft durchkreuzt die Reisepläne.

  • Es gibt einen Schaden in Deinem Zuhause oder an Deinem Eigentum, um den Du Dich kümmern musst.

  • Du wurdest in Kurzarbeit geschickt.

  • Du hast Konzerttickets und kannst, z.B. krankheitsbedingt, nicht hingehen.

Alle Details findest Du in unseren Versicherungsbedingungen.

Lohnt sich der Reiserücktritts-Schutz für Dich?

Der Reiserücktritts-Schutz lohnt sich immer dann, wenn Du nicht auf möglichen Stornokosten sitzen bleiben willst. Besonders sinnvoll ist er, wenn …

  • Du Deine Reise lange im Voraus buchst.

  • Du mit der Familie reist und Kinder dabei sind.

  • Du aktuell Angehörige, z.B. Deine Großeltern, pflegst.

  • die Stornobedingungen Deiner Reiseanbieter sehr streng sind.

Das Wichtigste im Überblick

Wir entschädigen Dich bis insgesamt maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:

  • Du stornierst Deine Reise.

  • Du kannst die Veranstaltung nicht besuchen, für die Du eine Eintrittskarte erworben hast.

  • Du trittst Deine Reise verspätet an.

  • Während Deiner Hinreise verspätetet sich ein öffentliches Verkehrsmittel oder fällt ersatzlos aus.

Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wenn Du Deine Reise wegen eines versicherten Ereignisses stornieren musst, erstatten wir Dir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Das sind die Kosten, die Du als Reisender dem Leistungsträger (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) schuldest, wenn Du Deine gebuchte Reise stornierst.

Damit Du die aufgeführte Leistung erhältst, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

  • Das versicherte Ereignis betrifft Dich oder eine Risikoperson.

  • Bei Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag bei Buchung der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.

  • Du hast die Reise storniert, weil dieses Ereignis eingetreten ist.

  • Durch das Ereignis ist es Dir nicht zuzumuten, Deine Reise planmäßig durchzuführen.

Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Versicherte Ereignisse sind:

  • Tod

  • Eine Unfallverletzung

  • Erkrankungen einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung
    Eine versicherte Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein. Eine psychische Erkrankung gilt dann als versichertes Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

    • Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.

    • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.

    • Es erfolgt eine stationäre Behandlung.

  • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes

  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen

  • Adoption eines minderjährigen Kindes

  • Impfunverträglichkeit

  • Bruch von Prothesen

  • Lockerung von implantierten Gelenken

  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Deine Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.

  • betriebsbedingte Kündigung

  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.

  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Du oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.

  • Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Deinen berufstypischen Tätigkeiten gehört.

  • Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.

  • Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.

  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.

  • Bei Klassenreisen: Dein endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.

Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos aus? Und Du versäumst dadurch Dein erstes versichertes Verkehrsmittel?

Dann erstatten wir Dir die Mehrkosten der Hinreise bis zu 500,00 € pro Person. Wir erstatten diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels. Außerdem erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft).

Maximal erhältst Du dafür 100,00 € pro Person.

Du möchtest lieber umbuchen als Deine Reise stornieren? Dann erstatten wir Dir die Umbuchungsgebühren. Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.

Voraussetzung ist: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

Wir erstatten Dir den Preis Deiner Eintrittskarte einschließlich Gebühren, wenn

  • sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet oder ersatzlos ausfällt und Du dadurch mehr als die Hälfte der Veranstaltung versäumst.

  • Du die Veranstaltung nicht besuchen kannst, weil ein versichertes Ereignis eingetreten ist.

Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wir leisten nicht:

  • Bei einer psychischen Reaktion
    a) auf ein Kriegsereignis; innere Unruhen; einen Terrorakt; ein Flugunglück
    b) auf die Befürchtung von Kriegsereignissen; inneren Unruhen; Terrorakten

  • Bei Suchterkrankungen

  • Bei Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien

  • Für Stornoentgelte; Beispiel: Bearbeitungsgebühren für eine Reisestornierung oder Servicegebühren, die Dir Dein Reisevermittler berechnet, weil Du Deine Reise stornierst.

  • Für sonstige Bearbeitungsgebühren; Beispiel: Bearbeitungsgebühren der Fluggesellschaft, die nicht schon bei Buchung ausgewiesen und mitversichert sind.

  • Für die Gebühren zur Erteilung eines Visums

  • Für Abschussprämien bei Jagdreisen

Weitere Ereignisse kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wenn Du einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt hast, trägst Du einen Teil des Schadens selbst.
Dein Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber 25,- € je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.

Reiserücktritt-Schutz und viel mehr

Wirf einen Blick auf unsere anderen Produkte, um sicherzustellen, dass Du vor und während all Deiner Reisen vollständig abgesichert bist