Glossar

Die wichtigsten Begriffe unserer Versicherungen auf einem Blick, einfach erklärt. Benutzen Sie auch gerne unsere Suchfunktion.

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Es gibt 5 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben K beginnen.
K

Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer in Deutschland ein Auto zulassen will, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflicht deckt Schäden ab, die bei anderen verursacht werden. Das eigene Auto ist hingegen nicht abgesichert – dafür muss eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Mehr Infos zur nexible-Kfz-Haftpflicht

Kfz-Kennzeichen, Kennzeichen, Nummernschild
Das Kfz-Kennzeichen ist die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und besteht aus einem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer. Gemeinsam mit der Zulassungsbescheinigung belegt das Nummernschild, dass ein Auto für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Kundenportal
Im nexible Kundenportal sind online alle Infos zum Versicherungsvertrag jeder Kundin / jedes Kunden hinterlegt. Unsere Kund*innen können hier unter anderem ihre Vertragsdaten einsehen, Schäden melden, den Fahrerkreis anpassen, die Adresse aktualisieren, die Grüne Karte erstellen oder problemlos kündigen.

Kündigungsfrist
Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres (zum 31. Dezember) über das Kundenportal selbstständig kündigen. Eine Anleitung zur Vertragskündigung finden Sie hier, weitere Details entnehmen Sie Ihren Allgemeine Bedingungen für die nexible Kfz-Versicherung (AKB).
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Hinweis: Verträge, denen die AKB 2017 (Stand: 01.10.2017) bzw. AKB 2021 (Stand: 01.07.2021) zugrunde liegen, können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Hierzu nutzen Sie gerne unser Kontaktformular (Verlinkung auf https://www.nexible.de/kontakt)

Kurzzeitkennzeichen
Wenn ein Auto bereits abgemeldet ist, aber dennoch kurzzeitig gefahren werden soll, zum Beispiel bei einer Probefahrt oder Überführung, ist ein Kurzzeitkennzeichen nötig, das die Zulassungsstelle ausstellt. Was man dafür braucht: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung, eVB-Nummer, Nachweis zur Hauptuntersuchung und eine Versicherungsbestätigung. Das Kurzzeitkennzeichen ist nach der Ausstellung fünf Tage gültig. Das Eurofeld fehlt übrigens auf dem Kurzzeitkennzeichen – kein Wunder: es darf nur innerhalb Deutschlands zum Einsatz kommen.