Glossar

Die wichtigsten Begriffe unserer Versicherungen auf einem Blick, einfach erklärt. Benutzen Sie auch gerne unsere Suchfunktion.

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Es gibt 3 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben U beginnen.
U

Unfallbeteiligte*r
Als Unfallbeteiligte*r gilt jede Person, die an einem Unfall beteiligt ist – unabhängig davon, ob diese Ansprüche gegen andere Unfallbeteiligte erhebt oder nicht.

Unfallgegner*in
Während jede Person, die in einen Unfall involviert ist, als Unfallbeteiligte*r bezeichnet wird, ist der / die Unfallgegner*in die Person, die Ansprüche gegen andere Beteiligte erhebt oder – umgekehrt – die Person ist, gegen die Ansprüche erhoben werden.

Unfallort
Der Unfallort ist natürlich der Ort, an dem ein Unfall stattgefunden hat. Für eine reibungslose Schadenabwicklung, wird der Unfallort im besten Fall direkt nach dem Unfall fotografisch festgehalten, damit Details und Schäden dokumentiert sind.