Glossar
Die wichtigsten Begriffe unserer Versicherungen auf einem Blick, einfach erklärt. Benutzen Sie auch gerne unsere Suchfunktion.
Es gibt 3 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben U beginnen.
U
Unfallbeteiligte*r
Als Unfallbeteiligte*r gilt jede Person, die an einem Unfall beteiligt ist – unabhängig davon, ob diese Ansprüche gegen andere Unfallbeteiligte erhebt oder nicht.
Unfallgegner*in
Während jede Person, die in einen Unfall involviert ist, als Unfallbeteiligte*r bezeichnet wird, ist der / die Unfallgegner*in die Person, die Ansprüche gegen andere Beteiligte erhebt oder – umgekehrt – die Person ist, gegen die Ansprüche erhoben werden.