Glossar

Die wichtigsten Begriffe unserer Versicherungen auf einem Blick, einfach erklärt. Benutzen Sie auch gerne unsere Suchfunktion.

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Es gibt 3 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben W beginnen.
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Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen ist eine gute Option für Autobesitzer*innen, die zwei PKW im Wechsel nutzen möchten. Beide Autos müssen jedoch auf dieselbe Person zugelassen sein. Die Auto müssen außerdem zur selben Fahrzeugklasse und Kennzeichenart gehören. Für diese Fahrzeugklassen ist das Wechselkennzeichen verfügbar: Klasse M 1, Klasse L, Klasse O 1. Wichtig: Ene Kombination mit anderen Kennzeichenarten, z. B. Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen, ist nicht möglich. Außerdem darf nur das Fahrzeug, das aktuell im Einsatz ist und mit einem Kennzeichen ausgestattet ist, in öffentlichen Bereichen genutzt werden.

Widerrufsrecht / Widerrufsfrist
Für jede/n Versicherungsnehmer*in gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das heißt: Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, kann diese Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Mit dem Widerruf wird der Vertrag ungültig – so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Die 14-Tage-Frist startet an dem Tag, an dem die Versicherungunterlagen eingehen. Wer innerhalb der folgenden 14 Tage den Widerruf abschickt, hält die Frist ein. Übrigens: Bei nexible gilt sogar eine 30-tägige Widerrufsfrist.

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den ein*e Versicherungsnehmer*in beim Kauf eines gleichwertigen Autos am Tag des Schadens zahlen müsste. Bei Diebstahl des eigenen PKW oder einem Totalschaden, wird die Summe des Wiederbeschaffungswerts, sofern nicht anders vereinbart, über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ersetzt. Bei einem Totalschaden wird ein etwaiger Restwert des Fahrzeugwracks abgezogen. Gerade bei Gebrauchtwagen sind auch regionale Preisunterschiede möglich, sodass sich der Wiederbeschaffungswert von Stadt zu Stadt unterscheiden kann.