Wie schnell ein Jahr vergeht, merken wir meist daran, dass es mal wieder Zeit für die Steuererklärung ist. Dabei wissen viele nicht, dass auch einige Versicherungen steuerlich absetzbar sind – und so Geld ordentlich Geld gespart werden kann. Welche Versicherungen Sie absetzen können und welche nicht, wir sagen es Ihnen.

In der Regel gilt: Steuerlich absetzbar sind Versicherungen aus zwei Kategorien:

  1. Versicherungen, die zu Ihrer persönlichen Vorsorge abgeschlossen wurden.
  2. Versicherungen, die Sie im beruflichen Kontext abgeschlossen haben.

Dabei werden unterschiedliche Versicherungen innerhalb der Steuererklärung auch an unterschiedlichen Stellen eingetragen – je nachdem, welche Risiken abgesichert werden. Private Risiken sind meist als Sonderausgaben einzutragen, berufliche als Werbungskosten.

Versicherungen, über die Sie Eigentum absichern, sogenannte Sachversicherungen, gehören hingegen nicht in die Steuererklärung. Dazu zählen unter anderem die Hausratversicherung, die Reiserücktrittsversicherung oder eine Versicherung für Fahrrad oder E-Bike. In manchen Fällen, zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung, macht es zusätzlich einen Unterschied, ob Sie angestellt oder selbstständig arbeiten.

Wann gehört die Kfz-Versicherung in die Steuererklärung?

Damit Sie die Versicherungsbeiträge Ihrer Kfz-Haftpflicht absetzen können, müssen Sie eingetragene*e Versicherungsnehmer*in des Autos sein. Sind Sie Versicherungsnehmer*in mehrerer Autos, können alle Versicherungen abgesetzt werden. Wer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, kann jedoch nur die Kfz-Haftpflicht in die Steuererklärung packen. Denn die gilt als Versicherung der privaten Vorsorge. Wer selbständig ist, kann zusätzlich die Kaskoversicherung über die Steuer absetzen – dann zählen die Versicherungsbeiträge nämlich zu den Betriebsausgaben und senken so das Einkommen, das versteuert werden muss. Wenn Sie Ihr Auto dienstlich nutzen, können Sie außerdem über die sogenannten Werbungskosten sparen – allerdings nur, wenn Sie nicht bereits eine Kilometerpauschale erstattet bekommen.

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Diese Versicherungen können Sie ebenfalls steuerlich absetzen

Wer über eine Versicherung ein privates Risiko absichert oder diese im beruflichen Kontext abschließt, kann sie in der Regel auch steuerlich geltend machen. Welche Versicherungen dazugehören und welche Ausnahmen gelten – hier kommt der Überblick.

Gesetzliche und private Pflege- und Krankenversicherung

Wer eine gesetzliche Pflege- oder Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann diese zu 100 Prozent als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Ausnahmen gibt es, wenn Sie Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen haben. Ob diese in die Steuererklärung gehören, ist abhängig vom Einzelfall. Grundsätzlich müssen die Beiträge aber unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeitrag liegen. Sind Sie privat versichert, ist der Leistungsumfang Ihres Tarifs entscheidend. Man kann grob sagen: Ist der Vertrag mit dem einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, kann auch dieser komplett von der Steuer abgesetzt werden. Sind Mehrleistungen, zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Zahnersatz, mit im Vertrag, dürfen diese nur anteilig in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Haftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherung findet ebenfalls als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung Platz. Auch Haftpflichtverträge für Haustiere können Sie angeben. Wer eine Berufshaftpflicht abgeschlossen hat, kann diese natürlich auch absetzen – dann allerdings als Werbungskosten.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Egal, ob Arbeitnehmer*in oder Selbständige*r: Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann von der Steuer abgesetzt werden – und zwar ebenfalls als Sonderausgabe. Allerdings können die steuerlichen Bedingungen unterschiedlich aussehen. Je nachdem, ob Ihre BU als eigenständiger Vertrag abgeschlossen wurde und ob es sich um eine betriebliche oder private Altersvorsorge handelt. Auch wichtig: Wer Rentenzahlungen aus seiner BU ausgezahlt bekommt, muss diese wiederum versteuern.

Frau sitzt am Computer und wird von jĂĽngerer Frau umarmt

Lebensversicherung

Auch die Lebensversicherung ist steuerlich absetzbar, da Sie mit ihr ein privates Risiko absichern und zur Vorsorge beitragen. Wichtig: Sowohl die Risiko- als auch die Kapitallebensversicherung gehören in die Steuererklärung.

Rechtsschutzversicherung

In Sachen Rechtsschutz macht es einen Unterschied, ob Sie die Rechtsschutzversicherung privat oder aus beruflichen Gründen abgeschlossen haben. Wer einen beruflichen Rechtsschutz hat und selbständig ist, kann diesen komplett als Werbungskosten absetzen. Privat gehört die Versicherung nur dann in die Steuererklärung, wenn ein Arbeitsrechtsschutz enthalten ist – nur der ist steuerlich absetzbar.

Arbeitslosenversicherung

Da die Arbeitslosenversicherung ebenfalls Vorsorgecharakter hat, kann sie auch von der Steuer abgesetzt werden.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie ein berufliches Risiko abdeckt – und gehört damit zu den Werbungskosten.

Hausratversicherung

Auch die Hausratversicherung ist nur in Einzelfällen steuerlich absetzbar – und zwar dann, wenn Sie selbständig sind und über die Hausratversicherung ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung versichern wollen. Wichtig: Das Zimmer muss ein eigener, abgegrenzter Bereich sein. Eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafbereich zählt nicht als Arbeitszimmer und kann entsprechend weder als solches abgesichert noch steuerlich abgesetzt werden.

Versicherungen absetzen: Beitragshöhen und steuerliche Grenzen

Noch eine wichtige Info: Für die Höhe der steuerlich absetzbaren Versicherungssummen gibt es gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen. Bedeutet: Überschreiten Ihre Versicherungszahlungen diese Grenze, wird die Differenz steuerlich nicht berücksichtigt.

Die wichtigste Grenze ist wohl die, die für Vorsorgeversicherungen gilt. Dazu gehören unter anderem Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen, Zahnzusatzversicherungen, Haftpflicht-, Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hier können Sie, wenn Sie angestellt sind, 1.900 Euro in Summe pro Jahr geltend machen. Wer selbständig ist, darf für all diese Versicherungen zusammen bis zu 2.800 Euro geltend machen – schließlich kommen Selbständige für die volle Höhe der Krankenkassenbeiträge allein auf. In der Praxis kann das bedeuten, dass, wenn Sie mit Ihrer Krankenversicherung bereits Höchstgrenze ausschöpfen, keine weiteren Vorsorgeversicherungen mehr geltend machen können. Ist noch ein Puffer da, werden diese hingegen berücksichtigt.

Berufliche Versicherungsverträge sind ausnahmslos in voller Höhe steuerlich absetzbar. Ein letzter Tipp, damit bei der Steuer nichts schiefgeht: Vergessen Sie nicht, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren.

Die Infos in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen im Frühjahr 2021 zusammengestellt. Da sich Steuergesetze regelmäßig ändern und es in Ihrem Einzelfall Sonderregeln geben kann, ist ein*e Steuerberater*in immer eine gute Adresse.

*Die nexible Reiseversicherung ist ein Produkt des Risikoträgers ERGO Reiseversicherung AG
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