Glossar

Die wichtigsten Begriffe unserer Versicherungen auf einem Blick, einfach erklärt. Benutzen Sie auch gerne unsere Suchfunktion.

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A

AKB
AKB ist die Abkürzung für „Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen", die Empfehlungen des Verbandes der Kfz-Versicherer beinhalten.

Antragsstrecke, Online-Antrag
Während der Anstragsstrecke wird online der individuelle Versicherungsbeitrag berechnet. Dabei sind unter anderem Automodell, Fahrerkreis, Wohnort und Schadenfreiheitsklasse ausschlaggebend.

E

Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB / eVB-Nummer
evB steht für die elektronische Versicherungsbestätigung, die den bestehenden Versicherungsschutz von einer Versicherungsgesellschaft nachweist. Die evB-Nummer muss z. B. bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden, wenn ein Auto angemeldet oder umgemeldet wird. Damit unsere nexible-Kund*innen schnell und unkompliziert Zugang zu ihrer eVB-Nummer haben, versenden wir die Nummer schon wenige Minuten nach Anstragsstellung per E-Mail. So kann das Auto direkt angemeldet werden.

eVBÜ
eVBÜ bezeichnet einen Datensatz, der vom Versicherer bei einem Versichererwechsel eines zugelassenen Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle hinterlegt wird, um den Versicherungsschutz zu bestätigen. Bei einem Versicherungswechsel vergibt die Versicherung keine eVB-Nummer, auch bei nexible nicht, denn die Übermittlung der eVBü läuft komplett automatisch.

F

Fahrberechtigung, Fahrerlaubnis
Klar, nur mit einer Fahrerlaubnis / Fahrberechtigung darf ein PKW auf deutschen Straßen gefahren werden. Die Fahrerlaubnis wird über den Führerschein ausgestellt und erlaubt es Fahrer*innen ab 18 Jahren, allein unterwegs zu sein.

Fahrer*in, Fahrerkreis
Der Fahrer / die Fahrerin ist in der Regel der / die Versicherungsnehmer*in. Der Fahrerkreis kann bei der Versicherung jedoch erweitert werden – zum Beispiel durch den Partner oder Familienmitglieder. Das macht Sinn, denn ein selbstverschuldeter Schaden wird nur dann über die Kfz-Versicherung gedeckt, wenn eine Person aus dem Fahrerkreis am Steuer saß.

Fahrzeugidentifikationsnumer (FIN)
Die Fahrzeugidentifikationsnummer (kurz FIN) ist (mit einigen Anpassungen) der Nachfolger der Fahrgestellnummer. Die 17-stellige Seriennummer ist international genormt und macht ein Fahrzeug eindeutig identifizierbar. So ist die FIN aufgebaut: Erst eine Herstellerkennung (z. B. WVW für Volkswagen), dann ein herstellerspezifischer Schlüssel und zuletzt eine fortlaufende Nummer, die meistens vom Baujahr abhängt. Es gibt auch Hersteller, zu denen mehrere Herstellerkennungen gehören.

Fahrzeugzulassung / Zulassungsstelle / Zulassungsschein
Bevor ein Auto auf deutschen Straßen unterwegs sein darf, muss es bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden. Je nach Wohnort kümmern sind unterschiedliche Zulassungsstellen, auch eine Online-Zulassung ist inzwischen in vielen Fällen möglich. Die ausgestellten Zulassungspapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief). In den Bescheinigungen wird festgehalten, dass der PKW die technische Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und wem ein Kfz-Kennzeichen zugeordnet ist. Auch die Individualisierung des Fahrzeugs (meist über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer) ist aufgeführt. Mehr Infos zur Online-Zulassung

Freie Werkstattwahl
Die freie Werkstattwahl ist eine Versicherungsoption, die für den Kfz-Versicherungsvertrag bei Teilkasko und Vollkasko ausgewählt werden kann und bei einigen Versicherungen zu einem höheren Versicherungsbeitrag führt. Auch bei nexible können Kund*innen entscheiden, ob die freie Werkstattwahl im Vertrag enthalten sein soll.

G

GAP-Deckung
Die GAP-Deckung springt bei Diebstahl oder dem Totalschaden eines Leasingwagens ein und schließt die Zahlungslücke zwischen Wiederbeschaffungswert (wird von der Kasko-Versicherung gezahlt) und dem Restleasingwert, der noch zu zahlen ist. Auch bei nexible kann die GAP-Deckung zum regulären Vollkasko-Tarif dazugebucht werden.

Grüne Karte
Die Grüne Karte (die inzwischen auch weiß sein kann), bescheinigt den Versicherungsschutz, wenn der / die Versicherte im Ausland unterwegs ist und umfasst in der Regel alle EU-Länder. Auch bei nexible ist die Grüne Karte standardmäßig dabei und kann ganz bequem über das Kundenportal erstellt werden. In diesen Ländern gilt de Grüne Karte

H

Haftpflichtschaden
Wenn ein*e Schadensverursacher*in einer dritten Person einen Schaden zufügt, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Das kann ein Sach-, Personen oder Vermögensschaden sein, der in der Regel vollständig von der Haftpflichtversicherung der Verursacherin / des Verursachers ersetzt wird .

Halter*in
Als Halter*in gilt die Person, die auf den Zulassungspapieren eingetragen ist.

HSN (Herstellerschlüsselnummer)
Die HSN (Herstellerschlüsselnummer) ist, genauso wie die TSN (Typschlüsselnummer), Teil der Schlüsselnummer, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Die Schlüsselnummer hilft bei der eindeutigen Identifikation eines Fahrzeugs und ist deswegen für Versicherungen, Werkstätten oder Behörden gleichermaßen wichtig. Dabei besteht die HSN aus vier Ziffern und steht für den Autohersteller.

I

Insassenunfallversicherung
Über die Insassenunfallversicherung, eine Sonderform der Unfallversicherung, sind bei einem Schaden alle Fahrzeuginsassen abgesichert. Auch bei nexible sind Insassen automatisch mit versichert.

K

Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer in Deutschland ein Auto zulassen will, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflicht deckt Schäden ab, die bei anderen verursacht werden. Das eigene Auto ist hingegen nicht abgesichert – dafür muss eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Mehr Infos zur nexible-Kfz-Haftpflicht

Kfz-Kennzeichen, Kennzeichen, Nummernschild
Das Kfz-Kennzeichen ist die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und besteht aus einem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer. Gemeinsam mit der Zulassungsbescheinigung belegt das Nummernschild, dass ein Auto für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Kundenportal
Im nexible Kundenportal sind online alle Infos zum Versicherungsvertrag jeder Kundin / jedes Kunden hinterlegt. Unsere Kund*innen können hier unter anderem ihre Vertragsdaten einsehen, Schäden melden, den Fahrerkreis anpassen, die Adresse aktualisieren, die Grüne Karte erstellen oder problemlos kündigen.

Kündigungsfrist
Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres (zum 31. Dezember) über das Kundenportal selbstständig kündigen. Eine Anleitung zur Vertragskündigung finden Sie hier, weitere Details entnehmen Sie Ihren Allgemeine Bedingungen für die nexible Kfz-Versicherung (AKB).
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Hinweis: Verträge, denen die AKB 2017 (Stand: 01.10.2017) bzw. AKB 2021 (Stand: 01.07.2021) zugrunde liegen, können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Hierzu nutzen Sie gerne unser Kontaktformular (Verlinkung auf https://www.nexible.de/kontakt)

Kurzzeitkennzeichen
Wenn ein Auto bereits abgemeldet ist, aber dennoch kurzzeitig gefahren werden soll, zum Beispiel bei einer Probefahrt oder Überführung, ist ein Kurzzeitkennzeichen nötig, das die Zulassungsstelle ausstellt. Was man dafür braucht: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung, eVB-Nummer, Nachweis zur Hauptuntersuchung und eine Versicherungsbestätigung. Das Kurzzeitkennzeichen ist nach der Ausstellung fünf Tage gültig. Das Eurofeld fehlt übrigens auf dem Kurzzeitkennzeichen – kein Wunder: es darf nur innerhalb Deutschlands zum Einsatz kommen.

M

Mallorca-Police
Die Mallorca-Police steht für einen Zusatz zur Kfz-Haftpflicht und ist sinnvoll, wenn im europäischen Ausland ein Mietwagen genutzt wird – besonders dann, wenn in diesem Land die Mindestversicherungssummen deutlich niedriger sind als in Deutschland. Bei einem schweren Unfall würde diese Versicherungssumme nicht ausreichen, auf den / die Mieter*in kämen hohe Kosten zu. Durch die Mallorca-Police werden diese Zusatzkosten von der Kfz-Haftpflichtdeckung aufgefangen.

R

Rabattschutz
Rabattschutz bedeutet: jeweils ein Schaden pro Sparte und Jahr hat keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse. Der Rabattschutz muss jedoch gesondert abgeschlossen werden und das geht nur dann, wenn kein aktueller Schaden vorliegt, der noch eine Rückstufung zur Folge hätte. Je nach Versicherung gilt auch ein Mindestalter. Wichtig: Der Rabattschutz gilt nur bei der Versicherung, bei der er abgeschlossen wurde. Wird die Versicherung gewechselt, wird auch der Schadenfreiheitsrabatt samt Schadenstufung weitergegeben.

Regionalklasse
Die Regionalklassen bilden ab, wo es in Deutschland statistisch zu den meisten Autounfällen, -einbrüchen oder -schäden kommt, um einzuschätzen, wo das Schadenrisiko höher ist. Die Regionalklasse der Versicherungsnehmerin / des Versicherungsnehmers beeinflusst die Höhe des Versicherungsbeitrags. Da Regionalklassen auf Statistiken beruhen, können diese sich mit der Zeit ändern und werden in 2021 erneut angepasst.

S

Saisonkennzeichen
Wer sein Auto nicht das ganze Jahr fährt, kann auf ein Saisonkennzeichen umsteigen, das für mindestens zwei bis maximal elf Monate gilt. Dabei sind Unterbrechungen zwischendurch und eine Verschiebung des Zeitraums nicht möglich. Der große Vorteil: Steuer und Versicherung müssen nur für den verkürzten Zeitraum gezahlt werden. In der zulassungsfreien Zeit muss der Wagen jedoch auf einem Privatgrundstück (befriedeter Bereich) stehen und darf öffentlich nicht zugänglich sein.

Schadenabwicklung
Nachdem ein Schaden entstanden ist, befasst sich die Schadenabwicklung mit der administrativen Bearbeitung des Falls, der Kommunikation zwischen den Unfallparteien und der Versicherung. Außerdem werden ggf. Reparaturen / Gutachten veranlasst. Am Ende steht fest, ob und welche Versicherungszahlungen ausstehen. Bei nexible sorgen wir übrigens dafür, dass die Schadenabwicklung für unsere Kund*innen so schnell und mühelos wie möglich abläuft. Von der einfachen Meldung bis zur Rundum-Betreuung durch nexible. Mehr zur Schadenabwicklung bei nexible

Schadenfall
Es gab einen Unfall oder Vorfall, bei dem Sachgüter, Personen oder Vermögen zu Schaden gekommen sind? Dann liegt ein Schadenfall vor, der sofort bei der Kfz-Versicherung gemeldet werden sollte.

Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse ist ein System, das unfallfreies Fahren belohnt. Wer lange ohne Unfall fährt, wird über die Schadenfreiheitsklasse besser eingestuft und erhält einen höheren Schadenfreiheitsrabatt (SFR) – mit dem kann der Versicherungsbeitrag niedriger ausfallen. Nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden findet eine Rückstufung, in der Regel zum 01.01. des nächsten Jahres, statt. Wer sich bereits eine gute Schadenfreiheitsklasse erarbeitet hat und die Versicherung wechselt, muss sich keine Sorgen machen: Die Schadenfreiheitsklasse zieht mit um zum neuen Versicherer.

Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) hängt von der Schadenfreiheitsklasse ab: Je länger ein*e Kfz-Versicherungsnehmer*in unfallfrei unterwegs ist, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt – und das kann sich positiv auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirken.

Selbstbeteiligung

T

Teilkasko-Versicherung
Eine Teilkasko-Versicherung kann alles, was eine Haftpflichtversicherung kann. Zusätzlich sichert sie das eigene Fahrzeug ab – zum Beispiel bei Diebstahl oder Zusammenstößen mit Tieren. Wir empfehlen Teilkasko unter anderem für Gebrauchtwagenfahrer*innen, die etwas mehr als den Basisschutz, aber nicht das Gesamtpaket (aka Vollkasko) wollen. Mehr Infos zur nexible-Teilkasko

TSN (Typschlüsselnummer)
Die TSN (Typschlüsselnummer) ist, genauso wie die HSN (Herstellerschlüsselnummer), Teil der Schlüsselnummer, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Die Schlüsselnummer hilft bei der eindeutigen Identifikation eines Fahrzeugs und ist deswegen für Versicherungen, Werkstätten oder Behörden gleichermaßen wichtig. Dabei besteht die TSN bei neueren Fahrzeugen aus drei Buchstaben und fünf Zahlen und bezeichnet den Autotyp.

U

Unfallbeteiligte*r
Als Unfallbeteiligte*r gilt jede Person, die an einem Unfall beteiligt ist – unabhängig davon, ob diese Ansprüche gegen andere Unfallbeteiligte erhebt oder nicht.

Unfallgegner*in
Während jede Person, die in einen Unfall involviert ist, als Unfallbeteiligte*r bezeichnet wird, ist der / die Unfallgegner*in die Person, die Ansprüche gegen andere Beteiligte erhebt oder – umgekehrt – die Person ist, gegen die Ansprüche erhoben werden.

Unfallort
Der Unfallort ist natürlich der Ort, an dem ein Unfall stattgefunden hat. Für eine reibungslose Schadenabwicklung, wird der Unfallort im besten Fall direkt nach dem Unfall fotografisch festgehalten, damit Details und Schäden dokumentiert sind.

V

Versicherungsmakler*in
Ein*e Versicherungsmakler*in hilft beim Finden und Abschließen eines passenden Versicherungsvertrags. Dafür bekommt er / sie entweder eine Provision oder einen Anteil des Versicherungsbeitrags. Bei nexible wollen wir es (zukünftigen) Kund*innen jedoch ermöglichen, auch allein gute Entscheidungen zu treffen. Deswegen kommunizieren wir klar und ohne Fachjargon, was in unseren Tarifen steckt und welche Konditionen gelten. So haben unsere Kund*innen ihre Verträge im Blick und verstehen auch, was drinsteht.

Versicherungsschein
Der Versicherungsschein ist eine Art Urkunde, die einen Versicherungsvertrag verbrieft. Der Versicherungsschein belegt damit eine gültige Versicherung und sollte unbedingt gut aufbewahrt werden.

Versicherungstarif
Der Versicherungstarif legt fest, welche Leistungen eine Versicherungen zu welchen Konditionen und Kosten anbietet. Die Tarife unterscheiden sich deswegen von Versicherung zu Versicherung. Bei nexible setzen wir auf ein klares, einheitliches Tarifsystem: Es gibt je einen Tarif für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Dabei sind in jedem Tarif alle wichtigsten Leistungen enthalten.

Vollkasko-Versicherung
Eine Vollkasko-Versicherung liefert das Rundum–Sorglos–Paket. Hier stecken alle Leistungen der Haftpflicht und Teilkasko drin, dazu kommt noch mehr Schutz fürs eigene Auto – inklusive Absicherung bei selbstverschuldeten Unfällen. DIe perfekte Wahl für alle, die ihr Auto von A bis Z absichern wollen. Mehr Infos zur nexible-Vollkasko

W

Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen ist eine gute Option für Autobesitzer*innen, die zwei PKW im Wechsel nutzen möchten. Beide Autos müssen jedoch auf dieselbe Person zugelassen sein. Die Auto müssen außerdem zur selben Fahrzeugklasse und Kennzeichenart gehören. Für diese Fahrzeugklassen ist das Wechselkennzeichen verfügbar: Klasse M 1, Klasse L, Klasse O 1. Wichtig: Ene Kombination mit anderen Kennzeichenarten, z. B. Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen, ist nicht möglich. Außerdem darf nur das Fahrzeug, das aktuell im Einsatz ist und mit einem Kennzeichen ausgestattet ist, in öffentlichen Bereichen genutzt werden.

Widerrufsrecht / Widerrufsfrist
Für jede/n Versicherungsnehmer*in gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das heißt: Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, kann diese Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Mit dem Widerruf wird der Vertrag ungültig – so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Die 14-Tage-Frist startet an dem Tag, an dem die Versicherungunterlagen eingehen. Wer innerhalb der folgenden 14 Tage den Widerruf abschickt, hält die Frist ein. Übrigens: Bei nexible gilt sogar eine 30-tägige Widerrufsfrist.

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den ein*e Versicherungsnehmer*in beim Kauf eines gleichwertigen Autos am Tag des Schadens zahlen müsste. Bei Diebstahl des eigenen PKW oder einem Totalschaden, wird die Summe des Wiederbeschaffungswerts, sofern nicht anders vereinbart, über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ersetzt. Bei einem Totalschaden wird ein etwaiger Restwert des Fahrzeugwracks abgezogen. Gerade bei Gebrauchtwagen sind auch regionale Preisunterschiede möglich, sodass sich der Wiederbeschaffungswert von Stadt zu Stadt unterscheiden kann.

Z

Zweitfahrzeug, Zweitwagenversicherung
Die Zweitwagenversicherung ist eine Sondereinstufung beim Abschluss der Kfz-Versicherung und wird von jeder Versicherung selbst geregelt. In einigen Fällen darf das Zweitfahrzeug dabei nur von der / dem Versichertem und dem / der Partner*in gefahren und als solches versichert werden. nexible bietet unter bestimmten Bedingungen einen Zweitwagenschutz an. Nähere Infos finden Sie hier.